B'come

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

marx personalberatung (marx) führt Dienstleistungen im Bereich Personalvermittlung, Coaching, Beratung und Training durch und erbringt sonstige Leistungen nach gesonderter individueller Vereinbarung. Alle Leistungen werden gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erbracht.

 

A. Personalvermittlung

A.1.  Allgemeines
marx hat den Betrieb der gewerbsmäßigen Personalvermittlung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) bei der zuständigen Behörde angezeigt und ist im Besitz einer Bescheinigung der Behörde über den Empfang der Anzeige gemäß § 15 Abs. 1 GewO. marx arbeitet auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches III (SGB III), der Arbeitsvermittlerverordnung (AVermV) sowie der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
marx wird für einen Arbeitgeber nur tätig mit dessen ausdrücklichem Auftrag und verpflichtet sich, jeden Auftrag vertraulich und gewissenhaft auszuführen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, marx alle für die Erfüllung des Vermittlungsauftrages notwendigen Informationen, insbesondere zur Erstellung eines Stellen- und Anforderungsprofils, zur Verfügung zu stellen.

A.2. Leistungen
Alle im Rahmen der Personalvermittlung anfallenden Leistungen und Verpflichtungen des Arbeitgebers und von marx sind in einem separaten Vermittlungsvertrag definiert und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet.

A.3. Beratungspflicht
marx übernimmt keine eigene Beratungspflicht gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich der Qualifikation und der persönlichen Integrität des vermittelten Arbeitnehmers.

A.4. Haftung
Die Dienstleistungen durch marx ersetzen nicht die eingehende Prüfung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber trägt der Arbeitgeber die volle Verantwortung für seine Personalentscheidung. marx haftet nicht für etwaige Schäden, die aus der Nichteignung oder dem Fehlverhalten des Bewerbers entstehen.

 

B.  Beratung und Training

B.1. Leistungen
marx führt Beratungen und Trainings für Unternehmen nach individueller Vereinbarung durch.

B.2. Honorar und Zahlungsweise
Der Kunde erhält nach Erbringung der vereinbarten Leistung eine Rechnung über die zu entrichtenden Honorare. Der Rechnungsbetrag ist mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Reisekosten und Spesen werden vom Kunden erstattet. Dazu gehören Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten in Höhe von 0,51€/km bzw. Bahnfahrt, Flug oder Mietwagen. Die gesamte Organisation der Veranstaltung erfolgt durch den Kunden. Die Stornierung einer Veranstaltung durch den Kunden muss schriftlich gegenüber marx erklärt werden.
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden erhält marx

  • bei einer Absage innerhalb von 4 bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Entgelts
  • bei einer Absage innerhalb von 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen des Kunden 80 % des vereinbarten Entgelts.

Erfolgt die Stornierung der vertraglich geschuldeten Leistung durch marx aus zu vertretenden Gründen, haftet marx für die bereits entstandenen Aufwendungen des Kunden. Darüber hinausgehende Rechtsansprüche des Kunden bestehen nicht.

 

C.  Coaching

C.1.  Leistung
marx führt mit dem Kunden ein Coaching gemäß gesonderter Vereinbarung durch. Das Coaching erfolgt auf der Grundlage eines Beratungsgespräches. Die Zusammenarbeit setzt gegenseitiges Vertrauen voraus. Der Coach wird die von ihm angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie die Risiken und die möglichen Ergebnisse in jeder Phase der Beratung offen legen. Der Kunde versichert, eigenverantwortlich zu handeln und handeln zu können und keine psychischen und psychosomatischen Erkrankungen zu haben.

C.2. Vertragsschluss
Der Abschluss eines Vertrages erfolgt durch die unverzügliche Bestätigung der Buchung des Kunden durch marx.

C.3.  Dauer, Zeit und Ort des Coaching
Das Coaching umfasst i.d.R. fünf Sitzungen zu jeweils 60 Minuten; eine Verkürzung oder Verlängerung ist nach Absprache möglich. Das Coaching kann seitens des Kunden zu jeder Zeit beendet werden, seitens marx bei Vorliegen eines sachlichen Grundes. Die Sitzungen finden in den Räumen von marx statt.

C.4.  Honorar und Zahlungsweise
Das zu zahlende Honorar bemisst sich nach einem individuell zu vereinbarenden Stundensatz
(60 Minuten). marx ist berechtigt, jeweils zum Monatsende Zwischenabrechnungen über die abgehaltenen Sitzungen vorzunehmen. Alle Honorare sind mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

C.5.  Stornierung von Sitzungen
Im Falle einer Stornierung des vereinbarten Termins durch den Kunden erhält marx

  • bei Absage bis zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin kein Honorar
  • bei Absage innerhalb von zwei Werktagen vor dem vereinbarten Termin

50% des vereinbarten Honorars

 

D. Schlussbestimmungen

Alle vereinbarten Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungen sind unmittelbar nach Eingang ohne Abzug zahlbar. Finden einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch marx.

Gerichtsstand ist Hamburg.

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